מדינה: גרמניה
שפה: גרמנית
מקור: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
288 g/kg Glyphosat (325,4 g/kg Natrium-Salz); 6,7 g/kg Flazasulfuron
ISK Biosciences Europe N.V.
Wasserdispergierbares Granulat
288 g/kg Glyphosat (325,4 g/kg Natrium-Salz); 6,7 g/kg Flazasulfuron
Umweltgefährlich
Herbizid
HANDELSBEZEICHNUNG CHIKARA DUO Zulassungsnummer 007722-00 Zulassungsinhaber ISK Biosciences Europe N.V. Weitere Vertriebsfirmen Zulassungsende 31.12.18 Wirkungsbereich Herbizid Wirkstoffgehalt 288 g/kg Glyphosat (325,4 g/kg Natrium-Salz) 6,7 g/kg Flazasulfuron Formulierung Wasserdispergierbares Granulat Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV Umweltgefährlich Kennzeichnung nach GefStoffV R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Signalwort (GHS) Achtung Gefahrenpiktogramme (GHS) Ausrufezeichen, Umwelt Gefahrenhinweise (GHS) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Verursacht schwere Augenreizung. Sehr giftig für Wasserorganismen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise (GHS) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Kennzeichnung nach PflSchMV Anwendungs- bestimmungen NG352: Bei der Anwendung des Mittels ist ein Abstand von 40 Tagen zwischen Spritzungen einzuhalten, wenn der Gesamtaufwand von zwei aufeinanderfolgenden Spritzanwendungen mit diesem und anderen Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln die Summe von 2,9 kg Glyphosat/ha überschreitet. NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. קרא את המסמך השלם