CHIKARA DUO Wasserdispergierbares Granulat

Riik: Saksamaa

keel: saksa

Allikas: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

Osta kohe

Laadi alla Toote omadused (SPC)
22-11-2017

Toimeaine:

288 g/kg Glyphosat (325,4 g/kg Natrium-Salz); 6,7 g/kg Flazasulfuron

Saadav alates:

ISK Biosciences Europe N.V.

Ravimvorm:

Wasserdispergierbares Granulat

Koostis:

288 g/kg Glyphosat (325,4 g/kg Natrium-Salz); 6,7 g/kg Flazasulfuron

Klass:

Umweltgefährlich

Terapeutiline rühm:

Herbizid

Toote omadused

                                HANDELSBEZEICHNUNG
CHIKARA DUO
Zulassungsnummer
007722-00
Zulassungsinhaber
ISK Biosciences Europe N.V.
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende
31.12.18
Wirkungsbereich
Herbizid
Wirkstoffgehalt
288 g/kg Glyphosat (325,4 g/kg Natrium-Salz)
6,7 g/kg Flazasulfuron
Formulierung
Wasserdispergierbares Granulat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Achtung
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Ausrufezeichen, Umwelt
Gefahrenhinweise (GHS)
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die
Gebrauchsanleitung einhalten.
Verursacht schwere Augenreizung.
Sehr giftig für Wasserorganismen.
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise (GHS)
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder
Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser
spülen. Eventuell
vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche
Hilfe hinzuziehen.
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NG352: Bei der Anwendung des Mittels ist ein Abstand von 40 Tagen
zwischen Spritzungen einzuhalten,
wenn der Gesamtaufwand von zwei aufeinanderfolgenden Spritzanwendungen
mit diesem und anderen
Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln die Summe von 2,9 kg
Glyphosat/ha überschreitet.
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen.
                                
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