Rebell Herbizid Suspensionskonzentrat

国家: 德国

语言: 德文

来源: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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产品特点 产品特点 (SPC)
14-05-2024

有效成分:

400 g/l Chloridazon; 50 g/l Quinmerac

可用日期:

BASF SE

药物剂型:

Suspensionskonzentrat

类:

Umweltgefährlich, Reizend

治疗组:

Herbizid

产品特点

                                Handelsbezeichnung
Rebell
Zulassungsnummer
024105-00
Zulassungsinhaber
BASF SE
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende
31.12.15
Wirkungsbereich
Herbizid
Wirkstoffgehalt
400 g/l Chloridazon
50 g/l Quinmerac
Formulierung
Suspensionskonzentrat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Reizend
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche 
Wirkungen haben.
R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe
tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett 
vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung 
einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NG301: Keine Anwendung in Wasserschutzgebieten oder Einzugsgebieten
von 
Trinkwassergewinnungsanlagen, die vom BVL im Bundesanzeiger
veröffentlicht wurden 
(Bekanntmachung BVL 15/02/01 vom 12.02.2015, BAnz AT 27.02.2015 B6;
auch 
veröffentlicht unter www.bvl.bund.de/NG301).
NG415: Keine Anwendung auf folgenden Bodenarten gemäß
Bodenkundlicher 
Kartieranleitung (5. Aufl.): reiner Sand (Ss), schwach schluffiger
Sand (Su2), 
schwach lehmiger Sand (Sl2), schwach toniger Sand (St2), mittel
schluffiger Sand 
(Su3), mittel lehmiger Sand (Sl3), stark schluffiger Sand (Su4), stark
lehmiger 
Sand (Sl4) und schluffig-lehmiger Sand (Slu). Sofern kein Gutachten
nach 
Bodenkundlicher Kartieranleitung (5. Aufl.) vorliegt, gilt das
Anwen-dungsverbot 
für alle Böden der Bodenartgruppen 0 bis 3 gem. LUFA-Klassifizierung
mit den 
Bezeichnungen flachgründiger Sand (S), Sand (S), lehmiger 
                                
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