Quốc gia: Đức
Ngôn ngữ: Tiếng Đức
Nguồn: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
Dow AgroSciences GmbH
Mikroemulsion
100 g/l Fluroxypyr (144 g/l 1-Methyl-heptylester); 30 g/l Aminopyralid (36 g/l Kalium-Salz)
Herbizid
HANDELSBEZEICHNUNG SIMPLEX Zulassungsnummer 025702-00 Zulassungsinhaber Dow AgroSciences GmbH Weitere Vertriebsfirmen Zulassungsende 31.12.25 Wirkungsbereich Herbizid Wirkstoffgehalt 100 g/l Fluroxypyr (144 g/l 1-Methyl-heptylester) 30 g/l Aminopyralid (36 g/l Kalium-Salz) Formulierung Mikroemulsion Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV Kennzeichnung nach GefStoffV Signalwort (GHS) Gefahr Gefahrenpiktogramme (GHS) Ätzwirkung, Ausrufezeichen, Gesundheitsgefahr, Umwelt Gefahrenhinweise (GHS) Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Verursacht schwere Augenschäden. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Sehr giftig für Wasserorganismen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise (GHS) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Kein Erbrechen hervorrufen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. Unter Verschluss aufbewahren. Inhalt/Behälter ... zuführen. Kennzeichnung nach PflSchMV Anwendungs- bestimmungen NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Auflagen NN2002: Das Mit Đọc toàn bộ tài liệu