SIMPLEX Mikroemulsion

Država: Njemačka

Jezik: njemački

Izvor: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Preuzimanje Svojstava lijeka (SPC)
22-11-2017

Dostupno od:

Dow AgroSciences GmbH

Farmaceutski oblik:

Mikroemulsion

Sastav:

100 g/l Fluroxypyr (144 g/l 1-Methyl-heptylester); 30 g/l Aminopyralid (36 g/l Kalium-Salz)

Terapijska grupa:

Herbizid

Svojstava lijeka

                                HANDELSBEZEICHNUNG
SIMPLEX
Zulassungsnummer
025702-00
Zulassungsinhaber
Dow AgroSciences GmbH
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende
31.12.25
Wirkungsbereich
Herbizid
Wirkstoffgehalt
100 g/l Fluroxypyr (144 g/l 1-Methyl-heptylester)
30 g/l Aminopyralid (36 g/l Kalium-Salz)
Formulierung
Mikroemulsion
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Kennzeichnung nach GefStoffV
Signalwort (GHS)
Gefahr
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Ätzwirkung, Ausrufezeichen, Gesundheitsgefahr, Umwelt
Gefahrenhinweise (GHS)
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die
Gebrauchsanleitung einhalten.
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Verursacht schwere Augenschäden.
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Sehr giftig für Wasserorganismen.
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise (GHS)
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder
Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Kein Erbrechen
hervorrufen.
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser
spülen. Eventuell
vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM
oder Arzt anrufen.
An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen
halten.
Unter Verschluss aufbewahren.
Inhalt/Behälter ... zuführen.
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NN2002: Das Mit
                                
                                Pročitajte cijeli dokument
                                
                            

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