Država: Nemčija
Jezik: nemščina
Source: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
Bayer AG
Emulsionskonzentrat
80 % Sojaöl Raffinat; 20 % Tenside
Beizmittel
Zusatzstoff für Saatgutbehandlungsmittel zur Verbesserung der Anhaftung der Beize am Getreidekorn sowie zur Verminderung von Abrieb (Beizstaub); Artikelnummer: 79682719 Verpackungsgröße: Karton 15 l Kanister Paletteneinheit: 48; Artikelnummer: 85411845 Verpackungsgröße: 1000 l Container Paletteneinheit: 1
INTECO ® 80 % Sojaöl Raffinat 20 % Tenside Formulierung: EC (Emulsionskonzentrat) ZUSATZSTOFF FÜR SAATGUTBEHANDLUNGSMITTEL ZUR VERBESSERUNG DER ANHAFTUNG DER BEIZE AM GETREIDEKORN SOWIE ZUR VERMINDERUNG VON ABRIEB (BEIZSTAUB) LZ: 026371-00 GEBINDE 15 l Kanister 1000 l Container _ZUSATZSTOFF NACH § 42 DES PFLANZENSCHUTZGESETZES_ WIRKUNGSWEISE UND -SPEKTRUM Inteco ist eine ölige, wassermischbare Lösung, die beim Prozess der Saatgutbehandlung aufgetragen wird. Durch die physikalisch-chemischen Eigenschaften von Inteco, kommt es zu einer Optimierung der Wirkstoffanhaftung am Saatgut. Behandeltes Saatgut weist einen verbesserten Saatgutfluss durch eine glattere Oberfläche auf. Gleichzeitig wird die Saatgutoberfläche dahingehend positiv beeinflusst, dass Abrieb (Beizstaub - verursacht durch Saatguttransport) reduziert wird. ANWENDUNGSEMPFEHLUNG Inteco wird mit einer Aufwandmenge von 30 - 50 ml/dt Saatgut im Beizverfahren appliziert: ANWENDUNGSGEBIET AUFWANDMENGE ANWENDUNGSZEITPUNKT Getreidesaatgut 30 - 50 ml/dt Saatgutbehandlung Wartezeit: keine BEIZTECHNIK/HINWEISE ZUR SAATGUTAUFBEREITUNG HINWEIS FÜR GEWICHTSABHÄNGIGE DOSIERSYSTEME: DICHTE = 0,94 Inteco wird bei einer üblichen Saatgutbeizung appliziert. Bei den weit verbreiteten Konti-Beizgeräten wird eine Brühe aus fungizidem Beizmittel (ggf. verdünnt mit Wasser) angesetzt und anschließend unter ständigem Rühren Inteco hinzugegeben. Die Beizbrühe (Tankmischung) wird dann mit der üblichen Technik (Versprühung) auf das Saatgut aufgebracht. Durch ausreichendes Rühren ist eine homogene Mischung sicherzustellen. Bei Chargen-Beizgeräten kann mit einer Tankmischung (aus Fungizid-Beize plus Inteco) oder einer sequenziellen Applikation der Produkte gebeizt werden. Im letzteren Fall sollte dabei in einem Applikations-/Mischprozess zuerst das Partnerprodukt (z. B. das fungizide Beizprodukt) und anschließend (nach etwa 5 Sekunden) Inteco appliziert werden. MISCHBARKEIT In einigen Fällen kann es zur Optimierung des Beizprozesses sinnvoll sein, die Applikat Preberite celoten dokument
SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 INTECO 1/10 Version 5 / D Überarbeitet am: 16.03.2022 102000017243 Druckdatum: 05.04.2022 ABSCHNITT 1: BEZEICHNUNG DES STOFFS BEZIEHUNGSWEISE DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS 1.1 PRODUKTIDENTIFIKATOR HANDELSNAME INTECO UFI 7E32-U0QJ-1004-V13J (freiwillige Meldung) PRODUKTNUMMER (UVP) 79039611 1.2 RELEVANTE IDENTIFIZIERTE VERWENDUNGEN DES STOFFS ODER GEMISCHS UND VERWENDUNGEN, VON DENEN ABGERATEN WIRD VERWENDUNG Zusatzstoff für Saatgutschutzfilm 1.3 EINZELHEITEN ZUM LIEFERANTEN, DER DAS SICHERHEITSDATENBLATT BEREITSTELLT LIEFERANT Bayer AG Kaiser-Wilhelm-Allee 1 51373 Leverkusen Deutschland TELEFAX +49(0)2173-38-7394 AUSKUNFTSGEBENDER BEREICH Chemical Regulatory Affairs +49(0)2173-38-3409 (nur während der Geschäftszeiten) E-Mail: BCS-SDS@bayer.com VERTRIEB Bayer CropScience Deutschland GmbH Alfred-Nobel-Str. 50 D-40789 Monheim am Rhein Deutschland Telefon: 02173/38-0 Notfallnummer Vergiftung Mensch/Tier (24 Std./7 Tage): +49(0)214/30-20220 1.4 NOTRUFNUMMER NOTRUFNUMMER +49(0)2133-489-99300 (Sicherheitszentrale) ABSCHNITT 2: MÖGLICHE GEFAHREN 2.1 EINSTUFUNG DES STOFFS ODER GEMISCHS EINSTUFUNG GEMÄSS VERORDNUNG (EG) NR. 1272/2008 (UND NACHFOLGENDE ÄNDERUNGEN) ÜBER DIE EINSTUFUNG, KENNZEICHNUNG UND VERPACKUNG VON STOFFEN UND GEMISCHEN. Nicht eingestuft, die Einstufungskriterien sind nicht erfüllt. 2.2 KENNZEICHNUNGSELEMENTE SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 INTECO 2/10 Version 5 / D Überarbeitet am: 16.03.2022 102000017243 Druckdatum: 05.04.2022 KENNZEICHNUNG GEMÄSS VERORDNUNG (EG) NR. 1272/2008 (UND NACHFOLGENDE ÄNDERUNGEN) ÜBER DIE EINSTUFUNG, KENNZEICHNUNG UND VERPACKUNG VON STOFFEN UND GEMISCHEN. Nicht kennzeichnungspflichtig. 2.3 SONSTIGE GEFAHREN Keine besonderen Gefahren bekannt. Nicht relevant, da kein Stoffsicherheitsbericht erforderlich ist. ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN 3.2 GEMISCHE CHEMISCHE CHARAKTERISIERUNG Sojaöl, Mischung mit Sorbitanester (ethoxyliert) ABSCHNITT 4: ERSTE-HILFE- Preberite celoten dokument