Страна: Германия
Язык: немецкий
Источник: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
100 g/l Cypermethrin
Arysta LifeScience Benelux Sprl.
Emulsion, Öl in Wasser
100 g/l Cypermethrin
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Insektizid
HANDELSBEZEICHNUNG FORESTER Zulassungsnummer 006439-00 Zulassungsinhaber Arysta LifeScience Benelux Sprl. Weitere Vertriebsfirmen Zulassungsende 31.10.18 Wirkungsbereich Insektizid Wirkstoffgehalt 100 g/l Cypermethrin Formulierung Emulsion, Öl in Wasser Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich Kennzeichnung nach GefStoffV R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 22 : Gesundheitsschädlich beim Verschlucken R 38 : Reizt die Haut R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Signalwort (GHS) Gefahrenpiktogramme (GHS) Gefahrenhinweise (GHS) Sicherheitshinweise (GHS) Kennzeichnung nach PflSchMV Anwendungs- bestimmungen NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Auflagen NB6611: Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten. NN400: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzorganismen eingestuft. NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW264: Das Mittel ist gifti Прочитать полный документ