FORESTER Emulsion, Öl in Wasser

Land: Tyskland

Språk: tysk

Kilde: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Preparatomtale Preparatomtale (SPC)
22-11-2017

Aktiv ingrediens:

100 g/l Cypermethrin

Tilgjengelig fra:

Arysta LifeScience Benelux Sprl.

Legemiddelform:

Emulsion, Öl in Wasser

Sammensetning:

100 g/l Cypermethrin

Klasse:

Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich

Terapeutisk gruppe:

Insektizid

Preparatomtale

                                HANDELSBEZEICHNUNG
FORESTER
Zulassungsnummer
006439-00
Zulassungsinhaber
Arysta LifeScience Benelux Sprl.
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende
31.10.18
Wirkungsbereich
Insektizid
Wirkstoffgehalt
100 g/l Cypermethrin
Formulierung
Emulsion, Öl in Wasser
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
R 22 : Gesundheitsschädlich beim Verschlucken
R 38 : Reizt die Haut
R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe
tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NB6611: Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf
nicht auf blühende oder von
Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für
Unkräuter. Bienenschutzverordnung
vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
NN400: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter
Nutzorganismen eingestuft.
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264: Das Mittel ist gifti
                                
                                Les hele dokumentet
                                
                            

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