Duplosan KV-Combi Herbizid Wasserlösliches Konzentrat

Страна: Германия

Язык: немецкий

Источник: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Активный ингредиент:

160 g/l 2,4-D (193 g/l Dimethylamin-Salz); 350 g/l Mecoprop-P (424 g/l Dimethylamin-Salz)

Доступна с:

Nufarm Deutschland GmbH

Фармацевтическая форма:

Wasserlösliches Konzentrat

класс:

Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich

Терапевтическая группа:

Herbizid

Характеристики продукта

                                Handelsbezeichnung
Duplosan KV-Combi
Zulassungsnummer
043688-00
Zulassungsinhaber
Nufarm Deutschland GmbH
Weitere Vertriebsfirmen
COMPO GmbH
Zulassungsende
31.12.15
Wirkungsbereich
Herbizid
Wirkstoffgehalt
160 g/l 2,4-D (193 g/l Dimethylamin-Salz)
350 g/l Mecoprop-P (424 g/l Dimethylamin-Salz)
Formulierung
Wasserlösliches Konzentrat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 22 : Gesundheitsschädlich beim Verschlucken
R 41 : Gefahr ernster Augenschäden
R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 23 : Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete
Bezeichnung[en] vom 
Hersteller anzugeben)
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen
und Arzt 
konsultieren
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 39 : Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett 
vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
Enthält 2,4-D. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung 
einzuhalten.
R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche 
Wirkungen haben.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NG314: Keine Anwendung zwischen dem 1. September und dem 1. März.
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte 
Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten
nicht in 
Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge
über die 
Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und
Abwasserkanäle.
Auflagen
NW265: Das Mittel ist gifti
                                
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