País: Alemania
Idioma: alemán
Fuente: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
160 g/l 2,4-D (193 g/l Dimethylamin-Salz); 350 g/l Mecoprop-P (424 g/l Dimethylamin-Salz)
Nufarm Deutschland GmbH
Wasserlösliches Konzentrat
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Herbizid
Handelsbezeichnung Duplosan KV-Combi Zulassungsnummer 043688-00 Zulassungsinhaber Nufarm Deutschland GmbH Weitere Vertriebsfirmen COMPO GmbH Zulassungsende 31.12.15 Wirkungsbereich Herbizid Wirkstoffgehalt 160 g/l 2,4-D (193 g/l Dimethylamin-Salz) 350 g/l Mecoprop-P (424 g/l Dimethylamin-Salz) Formulierung Wasserlösliches Konzentrat Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich Kennzeichnung nach GefStoffV R 22 : Gesundheitsschädlich beim Verschlucken R 41 : Gefahr ernster Augenschäden R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 23 : Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben) S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 39 : Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Enthält 2,4-D. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Signalwort (GHS) Gefahrenpiktogramme (GHS) Gefahrenhinweise (GHS) Sicherheitshinweise (GHS) Kennzeichnung nach PflSchMV Anwendungs- bestimmungen NG314: Keine Anwendung zwischen dem 1. September und dem 1. März. NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Auflagen NW265: Das Mittel ist gifti Leer el documento completo