Trebon 30 EC Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)

Kraj: Niemcy

Język: niemiecki

Źródło: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Składnik aktywny:

287,5 g/l Etofenprox

Dostępny od:

Spiess-Urania Chemicals GmbH

Forma farmaceutyczna:

Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)

Skład:

287,5 g/l Etofenprox

Klasa:

Umweltgefährlich, Reizend

Grupa terapeutyczna:

Insektizid

Charakterystyka produktu

                                HANDELSBEZEICHNUNG
TREBON 30 EC
Zulassungsnummer
004634-00
Zulassungsinhaber
Spiess-Urania Chemicals GmbH
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende
31.12.18
Wirkungsbereich
Insektizid
Wirkstoffgehalt
287,5 g/l Etofenprox
Formulierung
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Reizend
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
R 38 : Reizt die Haut
R 41 : Gefahr ernster Augenschäden
R 64 : Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.
R 67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit hervorrufen.
S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe
und Schutzbrille/Gesichtsschutz
tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen
und Arzt konsultieren
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NB6621: Das Mittel wird als bienengefährlich, außer bei Anwendung
nach dem Ende des täglichen
Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23.00 Uhr, eingestuft
(B2). Es darf außerhalb dieses
Zeitraums nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen
ausgebracht werden; dies gilt auch für
Unkräuter. Bienenschu
                                
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