Maa: Saksa
Kieli: saksa
Lähde: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
287,5 g/l Etofenprox
Spiess-Urania Chemicals GmbH
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
287,5 g/l Etofenprox
Umweltgefährlich, Reizend
Insektizid
HANDELSBEZEICHNUNG TREBON 30 EC Zulassungsnummer 004634-00 Zulassungsinhaber Spiess-Urania Chemicals GmbH Weitere Vertriebsfirmen Zulassungsende 31.12.18 Wirkungsbereich Insektizid Wirkstoffgehalt 287,5 g/l Etofenprox Formulierung Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat) Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV Umweltgefährlich, Reizend Kennzeichnung nach GefStoffV R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 38 : Reizt die Haut R 41 : Gefahr ernster Augenschäden R 64 : Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. R 67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit hervorrufen. S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Signalwort (GHS) Gefahrenpiktogramme (GHS) Gefahrenhinweise (GHS) Sicherheitshinweise (GHS) Kennzeichnung nach PflSchMV Anwendungs- bestimmungen NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Auflagen NB6621: Das Mittel wird als bienengefährlich, außer bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23.00 Uhr, eingestuft (B2). Es darf außerhalb dieses Zeitraums nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschu Lue koko asiakirja