Hunter Emulgierbares Granulat

Kraj: Niemcy

Język: niemiecki

Źródło: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Składnik aktywny:

50 g/kg lambda-Cyhalothrin

Dostępny od:

Nufarm Deutschland GmbH

Forma farmaceutyczna:

Emulgierbares Granulat

Skład:

50 g/kg lambda-Cyhalothrin

Grupa terapeutyczna:

Insektizid

Charakterystyka produktu

                                HANDELSBEZEICHNUNG
HUNTER
Zulassungsnummer
006387-60
Zulassungsinhaber
Nufarm Deutschland GmbH
Weitere Vertriebsfirmen
Spiess-Urania Chemicals GmbH
Zulassungsende
31.12.23
Wirkungsbereich
Insektizid
Wirkstoffgehalt
50 g/kg lambda-Cyhalothrin
Formulierung
Emulgierbares Granulat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 38 : Reizt die Haut
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
R 20 : Gesundheitsschädlich beim Einatmen
R 22 : Gesundheitsschädlich beim Verschlucken
R 36 : Reizt die Augen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen
und Arzt konsultieren
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 36 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen
S 37 : Geeignete Schutzhandschuhe tragen
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Achtung
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Ausrufezeichen, Umwelt
Gefahrenhinweise (GHS)
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die
Gebrauchsanleitung einhalten.
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
Verursacht schwere Augenreizung.
Verursacht Hautreizungen.
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläu
                                
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