País: Alemania
Idioma: alemán
Fuente: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
50 g/kg lambda-Cyhalothrin
Nufarm Deutschland GmbH
Emulgierbares Granulat
50 g/kg lambda-Cyhalothrin
Insektizid
HANDELSBEZEICHNUNG HUNTER Zulassungsnummer 006387-60 Zulassungsinhaber Nufarm Deutschland GmbH Weitere Vertriebsfirmen Spiess-Urania Chemicals GmbH Zulassungsende 31.12.23 Wirkungsbereich Insektizid Wirkstoffgehalt 50 g/kg lambda-Cyhalothrin Formulierung Emulgierbares Granulat Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich Kennzeichnung nach GefStoffV R 38 : Reizt die Haut R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 20 : Gesundheitsschädlich beim Einatmen R 22 : Gesundheitsschädlich beim Verschlucken R 36 : Reizt die Augen S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 36 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen S 37 : Geeignete Schutzhandschuhe tragen S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Signalwort (GHS) Achtung Gefahrenpiktogramme (GHS) Ausrufezeichen, Umwelt Gefahrenhinweise (GHS) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Verursacht schwere Augenreizung. Verursacht Hautreizungen. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Sicherheitshinweise (GHS) Kennzeichnung nach PflSchMV Anwendungs- bestimmungen NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläu Leer el documento completo