Kraj: Niemcy
Język: niemiecki
Źródło: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
93 g/l 2,4-D (140,2 g/l Ethylhexylester); 103,6 g/l Triclopyr (144 g/l Butoxyethylester)
AGRIPHAR S.A.
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Herbizid
Handelsbezeichnung GENOXONE ZX Zulassungsnummer 005613-00 Zulassungsinhaber AGRIPHAR S.A. Weitere Vertriebsfirmen Cheminova Deutschland GmbH Schopf Hygiene Zulassungsende 31.12.16 Wirkungsbereich Herbizid Wirkstoffgehalt 93 g/l 2,4-D (140,2 g/l Ethylhexylester) 103,6 g/l Triclopyr (144 g/l Butoxyethylester) Formulierung Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat) Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich Kennzeichnung nach GefStoffV R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 36 : Reizt die Augen R 38 : Reizt die Haut R 65 : Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden S 62 : Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen Enthält Triclopyr Butoxyethylester. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält 2,4-D Ethylexylester. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Signalwort (GHS) Gefahrenpiktogramme (GHS) Gefahrenhinweise (GHS) Sicherheitshinweise (GHS) Kennzeichnung nach PflSchMV Anwendungs- bestimmungen NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Auflagen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW264: Das Mitte Przeczytaj cały dokument