GENOXONE ZX Herbizid Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)

Land: Deutschland

Sprache: Deutsch

Quelle: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Fachinformation Fachinformation (SPC)
27-04-2024

Wirkstoff:

93 g/l 2,4-D (140,2 g/l Ethylhexylester); 103,6 g/l Triclopyr (144 g/l Butoxyethylester)

Verfügbar ab:

AGRIPHAR S.A.

Darreichungsform:

Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)

Klasse:

Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich

Therapiegruppe:

Herbizid

Fachinformation

                                Handelsbezeichnung
GENOXONE ZX
Zulassungsnummer
005613-00
Zulassungsinhaber
AGRIPHAR S.A.
Weitere Vertriebsfirmen
Cheminova Deutschland GmbH
Schopf Hygiene
Zulassungsende
31.12.16
Wirkungsbereich
Herbizid
Wirkstoffgehalt
93 g/l 2,4-D (140,2 g/l Ethylhexylester)
103,6 g/l Triclopyr (144 g/l Butoxyethylester)
Formulierung
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig 
schädliche Wirkungen haben.
R 36 : Reizt die Augen
R 38 : Reizt die Haut
R 65 : Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden
verursachen.
S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe
und 
Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
S 62 : Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort
ärztlichen Rat einholen 
und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen
Enthält Triclopyr Butoxyethylester. Kann allergische Reaktionen
hervorrufen.
Enthält 2,4-D Ethylexylester. Kann allergische Reaktionen
hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung 
einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte 
Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten
nicht in 
Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge
über die 
Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und
Abwasserkanäle.
Auflagen
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264: Das Mitte
                                
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