CYCLONE Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)

Valsts: Vācija

Valoda: vācu

Klimata pārmaiņas: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Produkta apraksts Produkta apraksts (SPC)
22-11-2017

Aktīvā sastāvdaļa:

50 g/l lambda-Cyhalothrin

Pieejams no:

Sparta Research Ltd.

Zāļu forma:

Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)

Kompozīcija:

50 g/l lambda-Cyhalothrin

Klase:

Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich

Ārstniecības grupa:

Insektizid

Produkta apraksts

                                HANDELSBEZEICHNUNG
CYCLONE
Zulassungsnummer
006401-60
Zulassungsinhaber
Sparta Research Ltd.
Weitere Vertriebsfirmen
STEFES GmbH
Zulassungsende
01.04.18
Wirkungsbereich
Insektizid
Wirkstoffgehalt
50 g/l lambda-Cyhalothrin
Formulierung
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
R 20 : Gesundheitsschädlich beim Einatmen
R 22 : Gesundheitsschädlich beim Verschlucken
R 37 : Reizt die Atmungsorgane
R 38 : Reizt die Haut
R 41 : Gefahr ernster Augenschäden
R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
R 65 : Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden
verursachen.
R 67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit hervorrufen.
S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe
tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 23 : Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete
Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben)
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen
und Arzt konsultieren
S 39 : Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen
S 62 : Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort
ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder dieses Etikett vorzeigen
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NB6621: Das Mitte
                                
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