CYCLONE Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)

国家: 德国

语言: 德文

来源: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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产品特点 产品特点 (SPC)
22-11-2017

有效成分:

50 g/l lambda-Cyhalothrin

可用日期:

Sparta Research Ltd.

药物剂型:

Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)

组成:

50 g/l lambda-Cyhalothrin

类:

Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich

治疗组:

Insektizid

产品特点

                                HANDELSBEZEICHNUNG
CYCLONE
Zulassungsnummer
006401-60
Zulassungsinhaber
Sparta Research Ltd.
Weitere Vertriebsfirmen
STEFES GmbH
Zulassungsende
01.04.18
Wirkungsbereich
Insektizid
Wirkstoffgehalt
50 g/l lambda-Cyhalothrin
Formulierung
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
R 20 : Gesundheitsschädlich beim Einatmen
R 22 : Gesundheitsschädlich beim Verschlucken
R 37 : Reizt die Atmungsorgane
R 38 : Reizt die Haut
R 41 : Gefahr ernster Augenschäden
R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
R 65 : Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden
verursachen.
R 67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit hervorrufen.
S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe
tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 23 : Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete
Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben)
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen
und Arzt konsultieren
S 39 : Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen
S 62 : Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort
ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder dieses Etikett vorzeigen
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NB6621: Das Mitte
                                
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