Šalis: Vokietija
kalba: vokiečių
Šaltinis: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
400 g/l Dimethoat
Cheminova A/S
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
400 g/l Dimethoat
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Akarizid, Insektizid
HANDELSBEZEICHNUNG ROGOR 40 LC Zulassungsnummer 024190-64 Zulassungsinhaber Cheminova A/S Weitere Vertriebsfirmen Spiess-Urania Chemicals GmbH Zulassungsende 31.07.19 Wirkungsbereich Akarizid, Insektizid Wirkstoffgehalt 400 g/l Dimethoat Formulierung Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat) Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich Kennzeichnung nach GefStoffV R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 10 : Entzündlich R 22 : Gesundheitsschädlich beim Verschlucken R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Enthält Maleinsäureanhydrid - Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Signalwort (GHS) Gefahrenpiktogramme (GHS) Gefahrenhinweise (GHS) Sicherheitshinweise (GHS) Kennzeichnung nach PflSchMV SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften. Anwendungs- bestimmungen NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Auflagen NB6611: Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I Perskaitykite visą dokumentą