Rogor 40 LC Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)

Страна: Германия

Език: немски

Източник: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Активна съставка:

400 g/l Dimethoat

Предлага се от:

Cheminova A/S

Лекарствена форма:

Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)

Композиция:

400 g/l Dimethoat

Клас:

Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich

Терапевтична група:

Akarizid, Insektizid

Данни за продукта

                                HANDELSBEZEICHNUNG
ROGOR 40 LC
Zulassungsnummer
024190-64
Zulassungsinhaber
Cheminova A/S
Weitere Vertriebsfirmen
Spiess-Urania Chemicals GmbH
Zulassungsende
31.07.19
Wirkungsbereich
Akarizid, Insektizid
Wirkstoffgehalt
400 g/l Dimethoat
Formulierung
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen haben.
R 10 : Entzündlich
R 22 : Gesundheitsschädlich beim Verschlucken
R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe
tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
Enthält Maleinsäureanhydrid - Kann allergische Reaktionen
hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu
lüften.
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NB6611: Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf
nicht auf blühende oder von
Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für
Unkräuter. Bienenschutzverordnung
vom 22. Juli 1992, BGBl. I
                                
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