국가: 독일
언어: 독일어
출처: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
300 g/l Metazachlor; 100 g/l Quinmerac; 100 g/l Dimethenamid-P
BASF SE
Suspoemulsion
300 g/l Metazachlor; 100 g/l Quinmerac; 100 g/l Dimethenamid-P
Umweltgefährlich, Reizend
Herbizid
HANDELSBEZEICHNUNG KATAMARAN PLUS Zulassungsnummer 006911-00 Zulassungsinhaber BASF SE Weitere Vertriebsfirmen Zulassungsende 31.12.21 Wirkungsbereich Herbizid Wirkstoffgehalt 300 g/l Metazachlor 100 g/l Quinmerac 100 g/l Dimethenamid-P Formulierung Suspoemulsion Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV Umweltgefährlich, Reizend Kennzeichnung nach GefStoffV R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 40 : Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Enthält Metazachlor. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält Dimethenamid-P. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Signalwort (GHS) Gefahrenpiktogramme (GHS) Gefahrenhinweise (GHS) Sicherheitshinweise (GHS) Kennzeichnung nach PflSchMV Anwendungs- bestimmungen NG346: Innerhalb von 3 Jahren darf die maximale Aufwandmenge von 1000 g Metazachlor pro Hektar auf derselben Fläche - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden. NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Auflagen NW261: Das Mittel ist fischgiftig. NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. SB001: Jed 전체 문서 읽기