Nazione: Germania
Lingua: tedesco
Fonte: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
DuPont de Nemours
Wasserdispergierbares Granulat
79,8 g/kg Metsulfuron (82,8 g/kg Methylester); 80,06 g/kg Tribenuron (83 g/kg Methylester); 105 g/kg Florasulam
Herbizid
HANDELSBEZEICHNUNG POINTER PLUS Zulassungsnummer 007737-00 Zulassungsinhaber DuPont de Nemours Weitere Vertriebsfirmen DuPont de Nemours Zulassungsende 31.10.18 Wirkungsbereich Herbizid Wirkstoffgehalt 79,8 g/kg Metsulfuron (82,8 g/kg Methylester) 80,06 g/kg Tribenuron (83 g/kg Methylester) 105 g/kg Florasulam Formulierung Wasserdispergierbares Granulat Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV Kennzeichnung nach GefStoffV Signalwort (GHS) Achtung Gefahrenpiktogramme (GHS) Ausrufezeichen, Umwelt Gefahrenhinweise (GHS) Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Enthält Tribenuron-Methylester. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Verursacht schwere Augenreizung. Sehr giftig für Wasserorganismen. Sicherheitshinweise (GHS) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/... waschen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Inhalt/Behälter ... zuführen. Kennzeichnung nach PflSchMV Anwendungs- bestimmungen NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Auflagen NN3002: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. NW262: Das Mittel ist giftig Leggi il documento completo