POINTER Plus Wasserdispergierbares Granulat

Country: জার্মানি

ভাষা: জার্মান

সূত্র: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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থেকে পাওয়া:

DuPont de Nemours

ফার্মাসিউটিকাল ফর্ম:

Wasserdispergierbares Granulat

রচনা:

79,8 g/kg Metsulfuron (82,8 g/kg Methylester); 80,06 g/kg Tribenuron (83 g/kg Methylester); 105 g/kg Florasulam

Therapeutic group:

Herbizid

পণ্য বৈশিষ্ট্য

                                HANDELSBEZEICHNUNG
POINTER PLUS
Zulassungsnummer
007737-00
Zulassungsinhaber
DuPont de Nemours
Weitere Vertriebsfirmen
DuPont de Nemours
Zulassungsende
31.10.18
Wirkungsbereich
Herbizid
Wirkstoffgehalt
79,8 g/kg Metsulfuron (82,8 g/kg Methylester)
80,06 g/kg Tribenuron (83 g/kg Methylester)
105 g/kg Florasulam
Formulierung
Wasserdispergierbares Granulat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Kennzeichnung nach GefStoffV
Signalwort (GHS)
Achtung
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Ausrufezeichen, Umwelt
Gefahrenhinweise (GHS)
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Enthält Tribenuron-Methylester. Kann allergische Reaktionen
hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die
Gebrauchsanleitung einhalten.
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Verursacht schwere Augenreizung.
Sehr giftig für Wasserorganismen.
Sicherheitshinweise (GHS)
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder
Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/... waschen.
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser
spülen. Eventuell
vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat
einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Inhalt/Behälter ... zuführen.
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NN3002: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter
Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NW262: Das Mittel ist giftig 
                                
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