Country: Շվեյցարիա
language: գերմաներեն
source: Swissmedic (Swiss Agency for Therapeutic Products)
carmustinum
IDEOGEN AG
L01AD01
carmustinum
Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Infusionslösung
Vorbereitung trocknen: carmustinum 100 mg, bei Glas. Freigabe: ethanolum anhydricum 3 ml, für Glas.
A
Synthetika
Salvage-Therapie bei rezidivierenden Grad III- und IV Gliomen, Morbus Hodgkin und Non-Hodgkin Lymphome als Teil eines myeloablativen Konditionierungsschemas
zugelassen
1970-01-01
FACHINFORMATION BiCNU® Zusammensetzung Wirkstoff: Carmustinum. Hilfsstoff: Ethanolum anhydricum (Lösungsmittel). Galenische Form und Wirkstoffmenge pro Einheit Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Infusionslösung. Jede Durchstechflasche mit Pulver enthält 100 mg Carmustin. Jede Durchstechflasche mit Lösungsmittel enthält 3 ml Ethanolum anhydricum. Nach Rekonstitution des Pulvers mit 3 ml Lösungsmittel und 27 ml sterilem Wasser für Injektionszwecke enthält 1 ml des so hergestellten Konzentrates 3.3 mg Carmustin in 10% Ethanol. Indikationen/Anwendungsmöglichkeiten BiCNU ist als Einzelsubstanz oder in etablierten Kombinationen mit anderen zugelassenen Chemotherapeutika bei folgenden Erkrankungen indiziert: ·Salvage-Therapie bei rezidivierenden Grad III- und IV-Gliomen wie anaplastischens Oligodendrogliom, Glioblastom, Ependymom und anaplastisches Astrozytom. ·Morbus Hodgkin – als Teil eines myeloablativen Konditionierungsschemas mit nachfolgender autologer Stammzellentransplantation bei Patienten mit rezidivierender, refraktärer Erkrankung. ·Non-Hodgkin-Lymphome – als Teil eines myeloablativen Konditionierungsschemas mit nachfolgender Stammzellentransplantation bei Patienten mit aggressiver, refraktärer Erkrankung. Dosierung/Anwendung BiCNU darf nur von Ärzten mit Erfahrung in der Onkologie angewendet werden. Erwachsene Hirntumore Generell hängt die Dosis von der vorangegangenen Chemotherapie und der erwarteten Knochenmarksreserve ab. Als Monotherapie kann BiCNU wie folgt dosiert werden: 80 mg/m2 intravenös an Tag 1 bis Tag 3 frühestens alle 6 Wochen. Die Therapiedauer darf 4 Zyklen bei Grad III-Gliomen und maximal 6 Zyklen bei Grad IV-Gliomen nicht überschreiten. Die Behandlung sollte abgebrochen werden bei Tumorprogredienz oder bei Auftreten einer protrahierten Myelosuppression. Eine kumulative Dosis von 1440 mg/m2 sollte nicht überschritten werden wegen des hohen Risikos einer Lungentoxizität. Für die aktuellen Dosierungschemata bei Erwachsenen soll die Literatur konsultiert read_full_document