מדינה: גרמניה
שפה: גרמנית
מקור: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
104 g/l Haloxyfop-P (Haloxyfop-R) (108 g/l Methylester)
Dow AgroSciences GmbH
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
104 g/l Haloxyfop-P (Haloxyfop-R) (108 g/l Methylester)
Umweltgefährlich, Reizend
Herbizid
HANDELSBEZEICHNUNG GALLANT SUPER Zulassungsnummer 034286-00 Zulassungsinhaber Dow AgroSciences GmbH Weitere Vertriebsfirmen Zulassungsende 31.12.22 Wirkungsbereich Herbizid Wirkstoffgehalt 104 g/l Haloxyfop-P (Haloxyfop-R) (108 g/l Methylester) Formulierung Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat) Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV Umweltgefährlich, Reizend Kennzeichnung nach GefStoffV R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 38 : Reizt die Haut R 41 : Gefahr ernster Augenschäden R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich R 67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit hervorrufen. S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Signalwort (GHS) Gefahr Gefahrenpiktogramme (GHS) Ätzwirkung, Ausrufezeichen Gefahrenhinweise (GHS) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Verursacht Hautreizungen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Verursacht schwere Augenschäden. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Sicherheitshinweise (GHS) Kennzeichnung nach PflSchMV Anwendungs- bestimmungen NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisati קרא את המסמך השלם