Fox OS Suspensionskonzentrat

מדינה: גרמניה

שפה: גרמנית

מקור: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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הורד מאפייני מוצר (SPC)
22-11-2017

מרכיב פעיל:

480 g/l Bifenox

זמין מ:

ADAMA Deutschland GmbH

טופס פרצבטיות:

Suspensionskonzentrat

הרכב:

480 g/l Bifenox

סיווג:

Umweltgefährlich

קבוצה תרפויטית:

Herbizid

מאפייני מוצר

                                HANDELSBEZEICHNUNG
FOX OS
Zulassungsnummer
005912-00
Zulassungsinhaber
ADAMA Deutschland GmbH
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende
31.12.17
Wirkungsbereich
Herbizid
Wirkstoffgehalt
480 g/l Bifenox
Formulierung
Suspensionskonzentrat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch
kann zu Gesundheitsschäden
führen.
SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
VH357: Der Gehalt an 2,4-Dichlorphenol im technischen Wirkstoff
Bifenox darf 3 g/kg nicht
überschreiten.
VH358: Der Gehalt an 2,4-Dichloranisol im technischen Wirkstoff
Bifenox darf 6 g/kg nicht
überschreiten.
Hinweise
NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung
festgelegten Aufwandmenge oder
Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist,
als nicht bienengefährlich
eingestuft (B4).
NN130: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der
Arten Pardosa amentata und palustris
(Wolfspinnen) eingestuft.
NN160: Das Mittel wird als nicht
                                
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