Land: Deutschland
Sprache: Deutsch
Quelle: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
46,3 g/l Quizalofop-P (50 g/l Ethylester)
Nissan Chemical
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Herbizid
Handelsbezeichnung TARGA SUPER Zulassungsnummer 024060-00 Zulassungsinhaber Nissan Chemical Weitere Vertriebsfirmen Dow AgroSciences GmbH Nufarm Deutschland GmbH Zulassungsende 31.12.16 Wirkungsbereich Herbizid Wirkstoffgehalt 46,3 g/l Quizalofop-P (50 g/l Ethylester) Formulierung Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat) Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich Kennzeichnung nach GefStoffV R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 20 : Gesundheitsschädlich beim Einatmen R 38 : Reizt die Haut R 41 : Gefahr ernster Augenschäden R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich R 65 : Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden S 62 : Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Signalwort (GHS) Gefahrenpiktogramme (GHS) Gefahrenhinweise (GHS) Sicherheitshinweise (GHS) Kennzeichnung nach PflSchMV Anwendungs- bestimmungen NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Auflagen NN261: Das Mittel wird als schwachschädigend für Po Lesen Sie das vollständige Dokument