TARGA SUPER Herbizid Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)

Pays: Allemagne

Langue: allemand

Source: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

Achète-le

Ingrédients actifs:

46,3 g/l Quizalofop-P (50 g/l Ethylester)

Disponible depuis:

Nissan Chemical

forme pharmaceutique:

Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)

classe:

Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich

Groupe thérapeutique:

Herbizid

Résumé des caractéristiques du produit

                                Handelsbezeichnung
TARGA SUPER
Zulassungsnummer
024060-00
Zulassungsinhaber
Nissan Chemical
Weitere Vertriebsfirmen
Dow AgroSciences GmbH
Nufarm Deutschland GmbH
Zulassungsende
31.12.16
Wirkungsbereich
Herbizid
Wirkstoffgehalt
46,3 g/l Quizalofop-P (50 g/l Ethylester)
Formulierung
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche 
Wirkungen haben.
R 20 : Gesundheitsschädlich beim Einatmen
R 38 : Reizt die Haut
R 41 : Gefahr ernster Augenschäden
R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
R 65 : Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden
verursachen.
S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe
und 
Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen
und Arzt 
konsultieren
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
S 62 : Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort
ärztlichen Rat einholen 
und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung 
einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte 
Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten
nicht in 
Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge
über die 
Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und
Abwasserkanäle.
Auflagen
NN261: Das Mittel wird als schwachschädigend für Po
                                
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