国家: 德国
语言: 德文
来源: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
GLOBACHEM NV
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
14 g/l Diflufenican; 667 g/l Prosulfocarb
Herbizid
HANDELSBEZEICHNUNG JURA Zulassungsnummer 008324-00 Zulassungsinhaber GLOBACHEM NV Weitere Vertriebsfirmen GLOBACHEM NV Zulassungsende 31.10.19 Wirkungsbereich Herbizid Wirkstoffgehalt 14 g/l Diflufenican 667 g/l Prosulfocarb Formulierung Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat) Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV Kennzeichnung nach GefStoffV Signalwort (GHS) Gefahr Gefahrenpiktogramme (GHS) Ätzwirkung, Ausrufezeichen, Gesundheitsgefahr, Umwelt Gefahrenhinweise (GHS) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Verursacht Hautreizungen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Verursacht schwere Augenschäden. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Sehr giftig für Wasserorganismen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise (GHS) Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/ ... anrufen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/... waschen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Verschüttete Mengen aufnehmen. Inhalt/Behälter ... zuführen. Kennzeichnung nach PflSchMV Anwendungs- bestimmungen NT145: Das Mittel ist mit einem Wasseraufwand von mindestens 300 l/ha auszubringen. Die Anwendung des Mittels muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Abweichend von den Vorgaben im Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" sind die Verwendungsbestimmungen auf der gesamten zu behandelnden Fläche einzuhalten. NT146: Die Fahrgeschwindigkeit bei der Ausbringung darf 7,5 km/h nicht überschreiten. NT170: Die Windgeschwindigkeit darf bei der Ausbringung d 阅读完整的文件