Quốc gia: Đức
Ngôn ngữ: Tiếng Đức
Nguồn: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
444 g/kg Diflufenican; 53,5 g/kg Flupyrsulfuron (56 g/kg Methylester-Na)
DuPont de Nemours
Wasserdispergierbares Granulat
444 g/kg Diflufenican; 53,5 g/kg Flupyrsulfuron (56 g/kg Methylester-Na)
Umweltgefährlich
Herbizid
HANDELSBEZEICHNUNG ABSOLUTE M Zulassungsnummer 005873-00 Zulassungsinhaber DuPont de Nemours Weitere Vertriebsfirmen DuPont de Nemours Zulassungsende 30.06.18 Wirkungsbereich Herbizid Wirkstoffgehalt 444 g/kg Diflufenican 53,5 g/kg Flupyrsulfuron (56 g/kg Methylester-Na) Formulierung Wasserdispergierbares Granulat Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV Umweltgefährlich Kennzeichnung nach GefStoffV S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Signalwort (GHS) Gefahrenpiktogramme (GHS) Gefahrenhinweise (GHS) Sicherheitshinweise (GHS) Kennzeichnung nach PflSchMV Anwendungs- bestimmungen NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Auflagen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren. WH951: Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben. Hinweise NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN100: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter Nutzarthropoden eingestuft. Đọc toàn bộ tài liệu