Ülke: Almanya
Dil: Almanca
Kaynak: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
160,8 g/kg Metsulfuron (167 g/kg Methylester); 307,8 g/kg Flupyrsulfuron (333 g/kg Methylester-Na)
DuPont de Nemours
Wasserdispergierbares Granulat
160,8 g/kg Metsulfuron (167 g/kg Methylester); 307,8 g/kg Flupyrsulfuron (333 g/kg Methylester-Na)
Umweltgefährlich
Herbizid
HANDELSBEZEICHNUNG CIRAL Zulassungsnummer 004510-00 Zulassungsinhaber DuPont de Nemours Weitere Vertriebsfirmen Spiess-Urania Chemicals GmbH Zulassungsende 30.06.18 Wirkungsbereich Herbizid Wirkstoffgehalt 160,8 g/kg Metsulfuron (167 g/kg Methylester) 307,8 g/kg Flupyrsulfuron (333 g/kg Methylester-Na) Formulierung Wasserdispergierbares Granulat Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV Umweltgefährlich Kennzeichnung nach GefStoffV R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Signalwort (GHS) Gefahrenpiktogramme (GHS) Gefahrenhinweise (GHS) Sicherheitshinweise (GHS) Kennzeichnung nach PflSchMV Anwendungs- bestimmungen NT103: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, en Belgenin tamamını okuyun