MaxCel Wasserlösliches Konzentrat

Krajina: Nemecko

Jazyk: nemčina

Zdroj: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Aktívna zložka:

20,05 g/l 6-Benzyladenin

Dostupné z:

SUMITOMO CHEMICAL

Forma lieku:

Wasserlösliches Konzentrat

Zloženie:

20,05 g/l 6-Benzyladenin

Terapeutické skupiny:

Wachstumsregler

Súhrn charakteristických

                                HANDELSBEZEICHNUNG
MAXCEL
Zulassungsnummer
006968-00
Zulassungsinhaber
SUMITOMO CHEMICAL
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende
31.12.22
Wirkungsbereich
Wachstumsregler
Wirkstoffgehalt
20,05 g/l 6-Benzyladenin
Formulierung
Wasserlösliches Konzentrat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Kennzeichnung nach GefStoffV
S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe
tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen
Enthält Propyl-3,4,5-trihydroxybenzoat. Kann allergische Reaktionen
hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Enthält Propyl-3,4,5-trihydroxybenzoat. Kann allergische Reaktionen
hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die
Gebrauchsanleitung einhalten.
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch
kann zu Gesundheitsschäden
führen.
SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche
Schutzausrüstung im Pflanzenschutz
"Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln"
des Bundesamtes für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem
unverdünnten Mittel.
SF24
                                
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