MASAI Wasserdispergierbares Pulver

Страна: Германия

Язык: немецкий

Источник: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

Купи это сейчас

Активный ингредиент:

200 g/kg Tebufenpyrad

Доступна с:

BASF SE

Фармацевтическая форма:

Wasserdispergierbares Pulver

состав:

200 g/kg Tebufenpyrad

класс:

Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich

Терапевтическая группа:

Akarizid

Характеристики продукта

                                HANDELSBEZEICHNUNG
MASAI
Zulassungsnummer
024176-00
Zulassungsinhaber
BASF SE
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende
31.12.17
Wirkungsbereich
Akarizid
Wirkstoffgehalt
200 g/kg Tebufenpyrad
Formulierung
Wasserdispergierbares Pulver
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 20/22 : Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
Enthält Tebufenpyrad. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
SPo 5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung
des Spritzbelages.
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NW604: Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von
Oberflächengewässern
festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde
besonders ausgewiesenen Gebieten,
soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat.
Auflagen
NN234: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der
Art Typhlodromus pyri
(Raubmilbe) eingestuft.
NN3323: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art
Amblyseius andersoni
                                
                                Прочитать полный документ
                                
                            

Поиск оповещений, связанных с этим продуктом

Просмотр истории документов