Страна: Швейцария
Язык: немецкий
Источник: OFAG-BLW (Bundesamt für Landwirtschaft)
Eurofyto
Frankreich
2160718
Fungizid ;
HANDELSBEZEICHNUNG:CYMBOXANIL(PARA LLELIMPORT) Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:04.01.2024) PRODUKTKATEGORIE: AUSL. BEWILLIGUNGSINHABER: EIDG. ZULASSUNGSNUMMER: Fungizid Eurofyto F-6884 PACKUNGSBEILAGENUMMER: HERKUNFTSLAND: AUSL. ZULASSUNGSNUMMER: 7836 Frankreich 2160718 STOFF(E): GEHALT: FORMULIERUNGSCODE: Wirkstoff: Cymoxanil 45 % WGWasserdispergierbares Granulat Anwendungen A KULTUR SCHADERREGER/WIRKUNG DOSIERUNGSHINWEISE AUFLAGEN G Kopfsalate Falscher Mehltau des Salats Aufwandmenge:0.16kg/ha Anwendung:Behandlung bis spätestens 14 Tage nach der Pflanzung. 1, 2, 3, 4 G Spargel Blattschwärze der Spargel Aufwandmenge:0.27kg/ha Anwendung:Nach der Ernte. 3, 4, 5 G Tomaten Alternaria spp. Kraut- und Fruchtfäule Septoria-Blattfleckenkrankheit der Tomate/Aubergine Konzentration:0.027 % Wartefrist:3Woche(n) 3, 4, 5 G Zwiebeln Falscher Mehltau der Zwiebel Aufwandmenge:0.18 -0.27kg/ha Wartefrist:3Woche(n) 3, 4, 5 F Kartoffeln Alternaria-Dürrfleckenkrankheit Kraut- und Knollenfäule Aufwandmenge:0.25kg/ha Wartefrist:3Woche(n) Anwendung:Erste Behandlung bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis. 2, 3, 4, 6, 7, 8 AUFLAGEN UND BEMERKUNGEN: 1. Nur zur Anzucht von Jungpflanzen. 2. Maximal 2 Behandlungen pro Kultur. 3. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. 4. SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung, Produkt im Wechsel mit Produkten einsetzen, die keinen Wirkstoff aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 27 enthalten. 5. Maximal 3 Behandlungen pro Kultur. 6. Behandlungen im Abstand von 7-10 Tagen. 7. Bei Frühkartoffeln 2 Wochen Wartefrist. 8. Dieses Produkt hat hauptsächlich eine kurative Wirkung. Da es in der Pflanze schnell abgebaut wird, ist seine vorbeugende Wirkung nur von kurzer Dauer. GEFAHRENKENNZEICHNUNGEN: Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette.. Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen: • SP 1Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. Im Zweifelsfall gelten einzig die Origi Прочитать полный документ