País: Áustria
Língua: alemão
Origem: AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit)
Bayer AG
Suspensionskonzentrat oder Suspensionsbeize
20 g/l Metalaxyl; 100 g/l Prothioconazol
Flüssigbeizmittel zum Schutz von Mais im Ackerbau sowie Zuckermais im Gemüsebau vor Pilzkrankheiten; Artikelnummer: 81013403 Verpackungsgröße: 200 l Fass Paletteneinheit: 4; Artikelnummer: 87294722 Verpackungsgröße: 1000 l Container Paletteneinheit: -
REDIGO ® M 20 g/l Metalaxyl 100 g/l Prothioconazol Formulierung: FS (Suspensionskonzentrat oder Suspensionsbeize) GRUPPE 3 4 BEIZMITTEL FUNGIZIDES FLÜSSIGBEIZMITTEL ZUM SCHUTZ VON MAIS IM ACKERBAU SOWIE ZUCKERMAIS IM GEMÜSEBAU VOR PILZKRANKHEITEN Vorsicht Pflanzenschutzmittel! Dieses Pflanzenschutzmittel ist gegen Sachkundenachweis erhältlich. ARTIKEL- NUMMER PRODUKT GEBINDE- GRÖSSE GEB. JE VERKAUFS- EINHEIT GEB. JE PALETTE PFL. REG. NR. ÖSTERREICH 81013403 Redigo ® M 200 l 1 4 4017 87294722 Redigo ® M 1000 l 1 - 4017 WIRKUNGSWEISE Redigo M enthält die Wirkstoffe Prothioconazol und Metalaxyl und deckt damit ein breites Spektrum von Auflaufkrankheiten des Maises, insbesondere Fusarium ssp. und Pythium ssp. mit unterschiedlichen Wirkungsmechanismen ab. Der Wirkstoff Prothioconazol gehört der chem. Gruppe der Triazolinthione (FRAC Code Gruppe 3) und der Wirkstoff Metalaxyl der chem. Gruppe der Phenylamine (FRAC Code Gruppe 4) an. Redigo M entfaltet die volle Wirkung während des Keimvorganges des Maises im Boden und schützt die junge Saat vor Auflaufschäden durch boden- und samenbürtige Schaderreger. REGISTRIERTE INDIKATIONEN REGISTRIERTE INDIKATIONEN IM MAIS (SAATGUTBEHANDLUNG) - ACKERBAU, FREILAND 1) Gegen AUFLAUFKRANKHEITEN mit 15 ml/Saatguteinheit (50.000 Körner) vor der Saat beizen. Max. 1 Anwendung REGISTRIERTE INDIKATIONEN IM ZUCKERMAIS (SAATGUTBEHANDLUNG) - GEMÜSEBAU, FREILAND 2) Gegen AUFLAUFKRANKHEITEN mit 15 ml/Saatguteinheit (50.000 Körner) vor der Saat beizen. Max. 1 Anwendung _Geringfügige Verwendung gemäß Artikel 51_ SONSTIGE AUFLAGEN UND HINWEISE: Mögliche Schäden an der Kultur liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders. Vor dem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit und Wirksamkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen. SONSTIGE AUFLAGEN UND HINWEISE FÜR ALLE REGISTRIERTEN INDIKATIONEN: Verschüttetes Saatgut sofort zusammenkehren und entfernen. Säcke und Sackteile fachgerecht entsorgen. Eine Nachbeizung des behandelten Saatgutes ist nur zuläs Leia o documento completo
SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 REDIGO M 1/14 Version 4 / A Überarbeitet am: 04.11.2022 102000022351 Druckdatum: 07.03.2023 ABSCHNITT 1: BEZEICHNUNG DES STOFFS BEZIEHUNGSWEISE DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS 1.1 PRODUKTIDENTIFIKATOR HANDELSNAME REDIGO M UFI FNH1-20UC-M00P-YCG6 (freiwillige Meldung) PRODUKTNUMMER (UVP) 79893191 1.2 RELEVANTE IDENTIFIZIERTE VERWENDUNGEN DES STOFFS ODER GEMISCHS UND VERWENDUNGEN, VON DENEN ABGERATEN WIRD VERWENDUNG Beizmittel, Fungizid 1.3 EINZELHEITEN ZUM LIEFERANTEN, DER DAS SICHERHEITSDATENBLATT BEREITSTELLT LIEFERANT Bayer Austria GmbH Bayer CropScience Division Am Europlatz 1 1120 Wien Österreich TELEFON 01/71146-0 AUSKUNFTSGEBENDER BEREICH Bayer Austria GmbH Bayer CropScience Division E-Mail: cropscience.austria@bayer.com 1.4 NOTRUFNUMMER NOTRUFNUMMER ÖSTERREICH 01/ 406 43 43 Vergiftungsinformationszentrale ABSCHNITT 2: MÖGLICHE GEFAHREN 2.1 EINSTUFUNG DES STOFFS ODER GEMISCHS EINSTUFUNG GEMÄSS VERORDNUNG (EG) NR. 1272/2008 (UND NACHFOLGENDE ÄNDERUNGEN) ÜBER DIE EINSTUFUNG, KENNZEICHNUNG UND VERPACKUNG VON STOFFEN UND GEMISCHEN. Kurzfristig (akut) gewässergefährdend: Kategorie 1 H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. Langfristig (chronisch) gewässergefährdend: Kategorie 2 H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. EINSTUFUNG GEMÄSS DER NATIONALEN GESETZGEBUNG IN ÖSTERREICH: Langfristig (chronisch) gewässergefährdend: Kategorie 2 H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 REDIGO M 2/14 Version 4 / A Überarbeitet am: 04.11.2022 102000022351 Druckdatum: 07.03.2023 2.2 KENNZEICHNUNGSELEMENTE KENNZEICHNUNG GEMÄSS DER NATIONALEN GESETZGEBUNG IN ÖSTERREICH: Kennzeichnungspflichtig. GEFAHRENBESTIMMENDE KOMPONENTE(N) ZUR ETIKETTIERUNG: Metalaxyl Prothioconazol GEFAHRENHINWEISE H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. EUH208 Leia o documento completo