FLORBAC Wasserdispergierbares Granulat

País: Alemanha

Língua: alemão

Origem: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Disponível em:

SUMITOMO CHEMICAL

Forma farmacêutica:

Wasserdispergierbares Granulat

Composição:

540 g/kg Bacillus thuringiensis subspecies aizawai Stamm ABTS-1857 (540 g/kg Grundkörper) 15.000IU/mg

Grupo terapêutico:

Insektizid

Características técnicas

                                HANDELSBEZEICHNUNG
FLORBAC
Zulassungsnummer
024426-60
Zulassungsinhaber
SUMITOMO CHEMICAL
Weitere Vertriebsfirmen
Biofa AG
Zulassungsende
30.04.20
Wirkungsbereich
Insektizid
Wirkstoffgehalt
540 g/kg Bacillus thuringiensis subspecies aizawai Stamm ABTS-1857
(540 g/kg Grundkörper)
15.000IU/mg
Formulierung
Wasserdispergierbares Granulat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Kennzeichnung nach GefStoffV
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen
Enthält Bacillus thuringiensis subsp. aizawai. Kann allergische
Reaktionen hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe
und Schutzbrille/Gesichtsschutz
tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen
und Arzt konsultieren
Signalwort (GHS)
Achtung
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Ausrufezeichen
Gefahrenhinweise (GHS)
Verursacht schwere Augenreizung.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die
Gebrauchsanleitung einhalten.
Enthält Bacillus thuringiensis subsp. aizawai. Kann allergische
Reaktionen hervorrufen.
Sicherheitshinweise (GHS)
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder
Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser
spülen. Eventuell
vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche
Hilfe hinzuziehen.
Kennzeichnung nach PflSchMV
SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu
lüften.
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Di
                                
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