Zetanil M Wasserdispergierbares Pulver

Kraj: Niemcy

Język: niemiecki

Źródło: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Składnik aktywny:

400 g/kg Mancozeb; 40 g/kg Cymoxanil

Dostępny od:

OXON Italia SpA

Forma farmaceutyczna:

Wasserdispergierbares Pulver

Skład:

400 g/kg Mancozeb; 40 g/kg Cymoxanil

Klasa:

Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich

Grupa terapeutyczna:

Fungizid

Charakterystyka produktu

                                HANDELSBEZEICHNUNG
ZETANIL M
Zulassungsnummer
006407-00
Zulassungsinhaber
OXON Italia SpA
Weitere Vertriebsfirmen
Cheminova Deutschland GmbH
Sumi Agro Europe Ltd.
Zulassungsende
31.12.19
Wirkungsbereich
Fungizid
Wirkstoffgehalt
400 g/kg Mancozeb
40 g/kg Cymoxanil
Formulierung
Wasserdispergierbares Pulver
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
R 36 : Reizt die Augen
R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
R 63 : Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.
S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe
und Schutzbrille/Gesichtsschutz
tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen
und Arzt konsultieren
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
Enthält Cymoxanil. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Enthält Mancozeb. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NN261: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der
Art Coccinella septempunctata
(Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
NW2
                                
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