Kraj: Niemcy
Język: niemiecki
Źródło: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
50 g/l Cymoxanil; 334,62 g/l Propamocarb (400 g/l Hydrochlorid)
Arysta LifeScience Benelux Sprl.
Suspensionskonzentrat
50 g/l Cymoxanil; 334,62 g/l Propamocarb (400 g/l Hydrochlorid)
Reizend
Fungizid
HANDELSBEZEICHNUNG PROXANIL Zulassungsnummer 006481-00 Zulassungsinhaber Arysta LifeScience Benelux Sprl. Weitere Vertriebsfirmen Zulassungsende 31.12.20 Wirkungsbereich Fungizid Wirkstoffgehalt 50 g/l Cymoxanil 334,62 g/l Propamocarb (400 g/l Hydrochlorid) Formulierung Suspensionskonzentrat Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV Reizend Kennzeichnung nach GefStoffV R 52/53: Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben. R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen Enthält Propamocarb-(hydrochlorid). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält Cymoxanil. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Signalwort (GHS) Gefahrenpiktogramme (GHS) Gefahrenhinweise (GHS) Sicherheitshinweise (GHS) Kennzeichnung nach PflSchMV Anwendungs- bestimmungen NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Auflagen NN270: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmi Przeczytaj cały dokument