VIDEO Wasserdispergierbares Granulat

Land: Duitsland

Taal: Duits

Bron: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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22-11-2017

Beschikbaar vanaf:

UPL Europe Ltd.

farmaceutische vorm:

Wasserdispergierbares Granulat

Samenstelling:

680 g/kg Mancozeb; 50 g/kg Cymoxanil

Therapeutische categorie:

Fungizid

Productkenmerken

                                HANDELSBEZEICHNUNG
VIDEO
Zulassungsnummer
007656-60
Zulassungsinhaber
UPL Europe Ltd.
Weitere Vertriebsfirmen
UPL Deutschland GmbH
Zulassungsende
31.01.19
Wirkungsbereich
Fungizid
Wirkstoffgehalt
680 g/kg Mancozeb
50 g/kg Cymoxanil
Formulierung
Wasserdispergierbares Granulat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Kennzeichnung nach GefStoffV
Signalwort (GHS)
Achtung
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Ausrufezeichen, Gesundheitsgefahr, Umwelt
Gefahrenhinweise (GHS)
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sehr giftig für Wasserorganismen.
Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich
das Kind im Mutterleib schädigen.
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die
Gebrauchsanleitung einhalten.
Enthält Hexamethylentetramin (Urotropin). Kann allergische Reaktionen
hervorrufen.
Enthält Mancozeb. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Enthält Cymoxanil. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Sicherheitshinweise (GHS)
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder
Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/... waschen.
BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat
einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Unter Verschluss aufbewahren.
Inhalt/Behälter ... zuführen.
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NN3002: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter
Raubm
                                
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