Land: Duitsland
Taal: Duits
Bron: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
Nissan Chemical
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
46,3 g/l Quizalofop-P (50 g/l Ethylester)
Herbizid
HANDELSBEZEICHNUNG DINAGAM Zulassungsnummer 034060-61 Zulassungsinhaber Nissan Chemical Weitere Vertriebsfirmen Nufarm Deutschland GmbH Zulassungsende 30.11.20 Wirkungsbereich Herbizid Wirkstoffgehalt 46,3 g/l Quizalofop-P (50 g/l Ethylester) Formulierung Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat) Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV Kennzeichnung nach GefStoffV Signalwort (GHS) Gefahr Gefahrenpiktogramme (GHS) Ätzwirkung, Ausrufezeichen, Gesundheitsgefahr, Umwelt Gefahrenhinweise (GHS) Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Sehr giftig für Wasserorganismen. Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Verursacht schwere Augenschäden. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Verursacht Hautreizungen. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Sicherheitshinweise (GHS) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Kein Erbrechen hervorrufen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/... waschen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Unter Verschluss aufbewahren. Inhalt/Behälter ... zuführen. Kennzeichnung nach PflSchMV Anwendungs- bestimmungen NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Auflagen NN2002: Das Mittel wird als schwach schä Lees het volledige document