Cyperkill Forst Emulsion, Öl in Wasser

Land: Duitsland

Taal: Duits

Bron: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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Productkenmerken Productkenmerken (SPC)
22-11-2017

Werkstoffen:

100 g/l Cypermethrin

Beschikbaar vanaf:

Arysta LifeScience Benelux Sprl.

farmaceutische vorm:

Emulsion, Öl in Wasser

Samenstelling:

100 g/l Cypermethrin

klasse:

Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich

Therapeutische categorie:

Insektizid

Productkenmerken

                                HANDELSBEZEICHNUNG
CYPERKILL FORST
Zulassungsnummer
006439-60
Zulassungsinhaber
Arysta LifeScience Benelux Sprl.
Weitere Vertriebsfirmen
Plantan GmbH
Zulassungsende
31.10.18
Wirkungsbereich
Insektizid
Wirkstoffgehalt
100 g/l Cypermethrin
Formulierung
Emulsion, Öl in Wasser
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
R 22 : Gesundheitsschädlich beim Verschlucken
R 38 : Reizt die Haut
R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe
tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NB6611: Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf
nicht auf blühende oder von
Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für
Unkräuter. Bienenschutzverordnung
vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
NN400: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter
Nutzorganismen eingestuft.
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264: 
                                
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