COM-11701-I-0-ME Mikroemulsion

Land: Duitsland

Taal: Duits

Bron: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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22-11-2017

Werkstoffen:

8,33 g/l Pirimicarb

Beschikbaar vanaf:

COMPO GmbH

farmaceutische vorm:

Mikroemulsion

Samenstelling:

8,33 g/l Pirimicarb

klasse:

Umweltgefährlich

Therapeutische categorie:

Insektizid

Productkenmerken

                                HANDELSBEZEICHNUNG
COM-11701-I-0-ME
Zulassungsnummer
006752-00
Zulassungsinhaber
COMPO GmbH
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende
31.12.21
Wirkungsbereich
Insektizid
Wirkstoffgehalt
8,33 g/l Pirimicarb
Formulierung
Mikroemulsion
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen haben.
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
S 36 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen
S 37 : Geeignete Schutzhandschuhe tragen
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen
Enthält Pirimicarb. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Enthält Piniennadelöl. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NB6611: Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf
nicht auf blühende oder von
Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für
Unkräuter. Bienenschutzverordnung
vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
NN2842: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der
Art Aphidius rhopalosiphi
(Brackwespe) eingestuft.
NW263: Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen
Gewässern oder
Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG).
Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht
verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberfläch
                                
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