Pajjiż: Ġermanja
Lingwa: Ġermaniż
Sors: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
50 g/l lambda-Cyhalothrin
Sparta Research Ltd.
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
50 g/l lambda-Cyhalothrin
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Insektizid
HANDELSBEZEICHNUNG SHOCK DOWN Zulassungsnummer 006401-61 Zulassungsinhaber Sparta Research Ltd. Weitere Vertriebsfirmen Plantan GmbH Zulassungsende 01.04.18 Wirkungsbereich Insektizid Wirkstoffgehalt 50 g/l lambda-Cyhalothrin Formulierung Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat) Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich Kennzeichnung nach GefStoffV R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 20 : Gesundheitsschädlich beim Einatmen R 22 : Gesundheitsschädlich beim Verschlucken R 37 : Reizt die Atmungsorgane R 38 : Reizt die Haut R 41 : Gefahr ernster Augenschäden R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich R 65 : Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. R 67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit hervorrufen. S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 23 : Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben) S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren S 39 : Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen S 62 : Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Signalwort (GHS) Gefahrenpiktogramme (GHS) Gefahrenhinweise (GHS) Sicherheitshinweise (GHS) Kennzeichnung nach PflSchMV Anwendungs- bestimmungen NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Auflagen NB6621: Das M Aqra d-dokument sħiħ