Country: Svizzera
Lingwa: Ġermaniż
Sors: OFAG-BLW (Bundesamt für Landwirtschaft)
Dicamba; Nicosulfuron; Rimsulfuron
Corteva Agriscience Germany GmbH
Dicamba; Nicosulfuron; Rimsulfuron
Österreich
3274-901
Herbizid ;
HANDELSBEZEICHNUNG:HECTOR MAX(PARALLELIMPORT) Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:04.01.2024) PRODUKTKATEGORIE: AUSL. BEWILLIGUNGSINHABER: EIDG. ZULASSUNGSNUMMER: Herbizid Corteva Agriscience Germany GmbH A-5305 PACKUNGSBEILAGENUMMER: HERKUNFTSLAND: AUSL. ZULASSUNGSNUMMER: 8080 Österreich 3274-901 STOFF(E): GEHALT: FORMULIERUNGSCODE: Wirkstoff: Dicamba Wirkstoff: Nicosulfuron Wirkstoff: Rimsulfuron 55 % 9.2 % 2.3 % WGWasserdispergierbares Granulat Anwendungen A KULTUR SCHADERREGER/WIRKUNG DOSIERUNGSHINWEISE AUFLAGEN F Mais Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter) Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Teilwirkung: Gemeine Quecke Aufwandmenge:220 -440g/ha Anwendung:Nachauflauf. 1, 2, 3, 4, 5, 6 AUFLAGEN UND BEMERKUNGEN: 1. SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 1 Behandlung pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus derselben Wirkstoffgruppe. 2. Mit 0.3l/ha DuPont Trend (W 5679). Oder mit 0.3l/ha Exell (W 2774). Oder mit 0.75l/ha Gondor (W 6326). 3. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzbrille oder Visier tragen. 4. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden. 5. SPe 1 - Zum Schutz von Grundwasser nicht mehr als 60 g des Wirkstoffs Nicosulfuron pro ha auf der gleichen Parzelle innerhalb von 2 Jahren anwenden. 6. SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden. GEFAHRENKENNZEICHNUNGEN: Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette.. Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen: • SP 1Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. • SPe 2Zum Schutz von Grundwasser nicht in Grundwasserschutzzonen Aqra d-dokument sħiħ