GRAMIN Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)

Country: Ġermanja

Lingwa: Ġermaniż

Sors: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

Ixtrih issa

Disponibbli minn:

Nissan Chemical

Għamla farmaċewtika:

Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)

Kompożizzjoni:

46,3 g/l Quizalofop-P (50 g/l Ethylester)

Grupp terapewtiku:

Herbizid

Karatteristiċi tal-prodott

                                HANDELSBEZEICHNUNG
GRAMIN
Zulassungsnummer
034060-62
Zulassungsinhaber
Nissan Chemical
Weitere Vertriebsfirmen
Lotus Agrar GmbH
Zulassungsende
30.11.20
Wirkungsbereich
Herbizid
Wirkstoffgehalt
46,3 g/l Quizalofop-P (50 g/l Ethylester)
Formulierung
Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Kennzeichnung nach GefStoffV
Signalwort (GHS)
Gefahr
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Ätzwirkung, Ausrufezeichen, Gesundheitsgefahr, Umwelt
Gefahrenhinweise (GHS)
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sehr giftig für Wasserorganismen.
Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
Verursacht schwere Augenschäden.
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Verursacht Hautreizungen.
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die
Gebrauchsanleitung einhalten.
Sicherheitshinweise (GHS)
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder
Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Kein Erbrechen
hervorrufen.
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/... waschen.
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser
spülen. Eventuell
vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM
oder Arzt anrufen.
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Unter Verschluss aufbewahren.
Inhalt/Behälter ... zuführen.
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NN2002: Das Mittel wird als schwach schädigend f
                                
                                Aqra d-dokument sħiħ
                                
                            

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