DIFEND EXTRA Suspensionskonzentrat zur Saatgutbehandlung

Pajjiż: Ġermanja

Lingwa: Ġermaniż

Sors: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

Ixtrih issa

Disponibbli minn:

GLOBACHEM NV

Għamla farmaċewtika:

Suspensionskonzentrat zur Saatgutbehandlung

Kompożizzjoni:

25 g/l Difenoconazol; 25 g/l Fludioxonil

Grupp terapewtiku:

Fungizid

Karatteristiċi tal-prodott

                                HANDELSBEZEICHNUNG
DIFEND EXTRA
Zulassungsnummer
008125-00
Zulassungsinhaber
GLOBACHEM NV
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende
31.10.19
Wirkungsbereich
Fungizid
Wirkstoffgehalt
25 g/l Difenoconazol
25 g/l Fludioxonil
Formulierung
Suspensionskonzentrat zur Saatgutbehandlung
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Kennzeichnung nach GefStoffV
Signalwort (GHS)
Achtung
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Umwelt
Gefahrenhinweise (GHS)
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die
Gebrauchsanleitung einhalten.
Enthält CI Pigment Red 2, CI-Nr. 12 310, 2.5-Dichloranilin gekoppelt
auf 2-Oxi-3-Naphtholsäureanilid.
Kann allergische Reaktionen hervorrufen
Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen
hervorrufen.
Sicherheitshinweise (GHS)
Verschüttete Mengen aufnehmen.
Inhalt/Behälter ... zuführen.
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NH677: Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung
anzubringen: "Verschüttetes
Saatgut sofort zusammenkehren und entfernen."
NH678: Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung
anzubringen: "Das Mittel ist
giftig für Kleinsäuger; deshalb dafür sorgen, dass kein Saatgut
offen liegen bleibt. Vor dem Ausheben der
Schare Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um Nachrieseln zu
vermeiden."
NH680: Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung
anzubringen: "Behandeltes
Saatgut und Reste wie Bruchkorn und Stäube, entleerte Behältnisse
oder Packungen sowie
Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch
für indirekte Einträge über die
Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und
Abwasserkanäle."
NW467: Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen
sowie Spülflüssigkeiten nicht in
Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge
über die Kanalisation, Hof- und
Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264: Das M
                                
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