CHORUS Wasserdispergierbares Granulat

Country: Ġermanja

Lingwa: Ġermaniż

Sors: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

Ixtrih issa

Ingredjent attiv:

500 g/kg Cyprodinil

Disponibbli minn:

Syngenta Agro GmbH

Għamla farmaċewtika:

Wasserdispergierbares Granulat

Kompożizzjoni:

500 g/kg Cyprodinil

Klassi:

Umweltgefährlich

Grupp terapewtiku:

Fungizid

Karatteristiċi tal-prodott

                                HANDELSBEZEICHNUNG
CHORUS
Zulassungsnummer
024411-00
Zulassungsinhaber
Syngenta Agro GmbH
Weitere Vertriebsfirmen
Spiess-Urania Chemicals GmbH
Zulassungsende
31.12.19
Wirkungsbereich
Fungizid
Wirkstoffgehalt
500 g/kg Cyprodinil
Formulierung
Wasserdispergierbares Granulat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe
tragen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
Enthält Cyprodinil. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NW604: Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von
Oberflächengewässern
festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde
besonders ausgewiesenen Gebieten,
soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat.
Auflagen
NN261: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der
Art Coccinella septempunctata
(Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
NN3511: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art
Orius insidiosus (räuberische
Blumenwanze) eingestuft.
NW262: Das Mittel ist gi
                                
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