Ridomil Gold Combi Wasserdispergierbares Granulat

Valsts: Vācija

Valoda: vācu

Klimata pārmaiņas: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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22-11-2017

Aktīvā sastāvdaļa:

400 g/kg Folpet; 50 g/kg Metalaxyl-M

Pieejams no:

Syngenta Agro GmbH

Zāļu forma:

Wasserdispergierbares Granulat

Kompozīcija:

400 g/kg Folpet; 50 g/kg Metalaxyl-M

Klase:

Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich

Ārstniecības grupa:

Fungizid

Produkta apraksts

                                HANDELSBEZEICHNUNG
RIDOMIL GOLD COMBI
Zulassungsnummer
024548-00
Zulassungsinhaber
Syngenta Agro GmbH
Weitere Vertriebsfirmen
ADAMA Deutschland GmbH
Zulassungsende
28.02.18
Wirkungsbereich
Fungizid
Wirkstoffgehalt
400 g/kg Folpet
50 g/kg Metalaxyl-M
Formulierung
Wasserdispergierbares Granulat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
R 36 : Reizt die Augen
R 40 : Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.
R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
S 20/21 : Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NW604: Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von
Oberflächengewässern
festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde
besonders ausgewiesenen Gebieten,
soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat.
Auflagen
NN2844: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der
Art Aphidius colemani
(Brackwespe) eingestuft.
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001: 
                                
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