REVUS TOP Suspensionskonzentrat

Valsts: Vācija

Valoda: vācu

Klimata pārmaiņas: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

Nopērc to tagad

Lejuplādēt Produkta apraksts (SPC)
22-11-2017

Pieejams no:

Syngenta Agro GmbH

Zāļu forma:

Suspensionskonzentrat

Kompozīcija:

250 g/l Difenoconazol; 250 g/l Mandipropamid

Ārstniecības grupa:

Fungizid

Produkta apraksts

                                HANDELSBEZEICHNUNG
REVUS TOP
Zulassungsnummer
027522-00
Zulassungsinhaber
Syngenta Agro GmbH
Weitere Vertriebsfirmen
Syngenta Agro GmbH
Zulassungsende
31.12.19
Wirkungsbereich
Fungizid
Wirkstoffgehalt
250 g/l Difenoconazol
250 g/l Mandipropamid
Formulierung
Suspensionskonzentrat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Kennzeichnung nach GefStoffV
Signalwort (GHS)
Achtung
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Umwelt
Gefahrenhinweise (GHS)
Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen
hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die
Gebrauchsanleitung einhalten.
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise (GHS)
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder
Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Nach Gebrauch ... gründlich waschen.
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
Inhalt/Behälter ... zuführen.
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen
NN2001: Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen
relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch
kann zu Gesundheitsschäden
führen.
SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche
Schutzausrüstung im Pflanzenschutz
"Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln"
des Bundesamtes für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des
Spritzbelages wieder betreten.
SS110: Universal-Schutzhandschuhe (
                                
                                Izlasiet visu dokumentu