PRINCIPAL Wasserdispergierbares Granulat

Valsts: Vācija

Valoda: vācu

Klimata pārmaiņas: BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

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22-11-2017

Aktīvā sastāvdaļa:

107 g/kg Rimsulfuron; 429 g/kg Nicosulfuron

Pieejams no:

DuPont de Nemours

Zāļu forma:

Wasserdispergierbares Granulat

Kompozīcija:

107 g/kg Rimsulfuron; 429 g/kg Nicosulfuron

Klase:

Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich

Ārstniecības grupa:

Herbizid

Produkta apraksts

                                HANDELSBEZEICHNUNG
PRINCIPAL
Zulassungsnummer
006726-00
Zulassungsinhaber
DuPont de Nemours
Weitere Vertriebsfirmen
Zulassungsende
31.12.20
Wirkungsbereich
Herbizid
Wirkstoffgehalt
107 g/kg Rimsulfuron
429 g/kg Nicosulfuron
Formulierung
Wasserdispergierbares Granulat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen
haben.
R 22 : Gesundheitsschädlich beim Verschlucken
R 41 : Gefahr ernster Augenschäden
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen
und Arzt konsultieren
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden
S 39 : Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Signalwort (GHS)
Gefahrenpiktogramme (GHS)
Gefahrenhinweise (GHS)
Sicherheitshinweise (GHS)
Kennzeichnung nach PflSchMV
Anwendungs-
bestimmungen
NG200: Das Pflanzenschutzmittel darf nur in den bei der Zulassung
festgesetzten Entwicklungsstadien
der Kultur eingesetzt werden.
NG326-1: Die maximale Aufwandmenge von 45 g Nicosulfuron pro Hektar
auf derselben Fläche darf -
auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden
Pflanzenschutzmitteln - nicht
überschritten werden.
NG327: Auf derselben Fläche im folgenden Kalenderjahr keine Anwendung
von Mitteln mit dem
Wirkstoff Nicosulfuron.
NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen
Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für
indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe
sowie R
                                
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